Lima Life Wiki

Das Lima-Strafgesetzbuch (LStGB) ordnet, was auf Everon strafbar ist und womit die Polizei antwortet. Es lehnt sich an das deutsche Recht an (StGB, StVO/StVG, WaffG, BtMG, OWiG), ist aber auf die Spielmechanik zugeschnitten: Strafen sind Geldstrafen und Haftminuten, keine Jahre.

Status: Live und aktiv. Vom Adminteam freigegeben und gültig. Das Serverregelwerk (Verhaltenskodex, Sanktionen gegen Spieler) steht weiterhin zusätzlich im Discord. Dieses Gesetzbuch regelt Straftaten im Rollenspiel – nicht Regelverstöße gegen den Server (Cheaten, Bugusing, OOC-Beleidigung); die ahndet das Adminteam.

Wie das Gesetzbuch gelesen wird

Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz

Bestraft werden darf nur, was hier oder im Strafzettel-Katalog steht. Was nicht geregelt ist, ist mit „Sonstiges" höchstens als Ordnungswidrigkeit (250 $) zu ahnden – Freiheitsentzug dafür ist unzulässig.

§ 2 Strafbar ist, wer es im Spiel tut

Rechtsfolgen knüpfen an das Handeln des Charakters an. Wissen aus einem früheren Leben oder aus Discord darf nicht verwendet werden. Ein Beamter, der jemanden nur wegen OOC-Wissens verfolgt, begeht ein Dienstvergehen (PDV § 14).

§ 3 Notwehr und Nothilfe

Nicht strafbar ist eine Tat, die nötig ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwehren. Das Spiel bildet das mit einem Ruf-Nachlass ab: Wer in den letzten 15 Sekunden selbst angegriffen wurde, zahlt nur 25 % des Ruf-Abzugs. Die Verteidigung muss erforderlich und verhältnismäßig sein; wer den bereits Wehrlosen weiter angreift, handelt nicht mehr in Notwehr.

§ 4 Versuch

Der Versuch ist bei Verbrechen (§§ 10, 11, 15, 20, 21, 31, 33, 46) strafbar. Die Strafe wird auf die Hälfte gemildert. Wer den Tatort aus freien Stücken verlässt, bevor die Tat vollendet ist, bleibt straffrei.

§ 5 Strafzumessung

Ausgangspunkt ist der Regelsatz. Innerhalb des Strafrahmens wird berücksichtigt:

Erhöhend Mildernd
Wiederholung binnen 60 Minuten, Vorstrafenregister Geständnis, Mitwirkung bei der Festnahme
Tat gegen Beamte, Sanitäter oder Wehrlose Notwehrnähe, Provokation durch das Opfer
Bewaffnung, mehrere Beteiligte, Vermummung bei der Tat Versuch, geringer Schaden
Tat in Wache, Krankenhaus oder Schutzzone-Umfeld Freiwillige Rückgabe der Beute

Die Gründe stehen als Kommentar im Strafzettel bzw. im Fahndungsvermerk.

§ 6 Mehrere Taten

Mehrere Taten in einer Handlung ergeben eine Strafe nach dem schwersten Tatbestand, erhöht innerhalb des Rahmens. Taten in getrennten Handlungen werden getrennt geahndet; leichtere Taten werden dann mit Geldstrafe abgegolten.

§ 7 Täter und Teilnehmer

Wer eine Tat gemeinsam mit anderen begeht (Mittäter), haftet wie ein Alleintäter. Anstifter und Gehilfen (z. B. wer den Fluchtwagen fährt oder den Täter versteckt) werden eine Stufe milder bestraft. Der Auftraggeber eines Mordes haftet wie der Täter.

§ 8 Register und Tilgung

Offene Fahndungen hängen am Konto; abgesessene Einträge stehen im Vorstrafenregister (sichtbar in der Personenakte am Fahndungscomputer). Wer seine Haftstrafe absitzt, erhält „reinen Tisch" – die offenen Fahndungen werden aufgehoben und archiviert, und der Ruf steigt (+12). Bei vorzeitiger Freilassung durch einen Beamten werden die offenen Fahndungen ebenfalls aufgehoben und archiviert. Mit dem Tod und der neuen Ausweisnummer beginnt das Register von vorn. Ein Strafzettel wird nirgends gespeichert und nicht ins Register aufgenommen.

§ 9 Verhältnismäßigkeit

Kein Eingriff darf härter sein als nötig. Für Bagatellen (Falschparken, Geschwindigkeit) ist ein Strafzettel das einzige zulässige Mittel; Haft ist erst ab § 12 vorgesehen.

§ 9a Richtervorbehalt

Die Polizei verhängt je Fall höchstens 30 Minuten Haft und höchstens 10.000 $ Geldstrafe. Liegt eine der beiden Grenzen darüber, entscheidet ein Richter – auch wenn die andere Grenze unterschritten ist (Haft über 30 Minuten mit 500 $ Geld braucht ebenso einen Richter wie 10 Minuten Haft mit 20.000 $).

§ 9b Strafe aus Geld und Haft

Eine Strafe für eine Straftat (§§ 10 – 52) besteht immer aus Geldstrafe und Haft. Die Tabellen nennen beide Rahmen. Die Haft beträgt mindestens 20 Minuten; kürzere Haft gibt es nicht. Ordnungswidrigkeiten (Anhang A, Verkehr, Parken) werden allein mit Geld geahndet; Haft ist dafür unzulässig.

§ 9c Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung (Einziehen offener Geldstrafen aus Konto, Bargeld oder Fahrzeugen) darf nur durch Richterbeschluss angeordnet werden. Die Polizei kann sie weder anordnen noch selbst durchführen. Die Ausgestaltung im Spiel folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

§ 9d Ersatzhaft

Kann der Verurteilte die Geldstrafe nicht (vollständig) bezahlen, wird der nicht gedeckte Betrag in
Ersatzhaft umgerechnet: 500 $ entsprechen einer Minute, jeder angefangene Teil zählt voll. Die
Ersatzhaft wird an die laufende Haft angehängt, höchstens bis zur Gesamtdauer von 240 Minuten. Sie ist
eine Folge der Geldstrafe und deshalb nicht an die Polizeigrenze von 30 Minuten gebunden.

Zweiter Teil: Besonderer Teil

Legende: Haft in Minuten · Geld in $ · Fahndung = Tatbestand im Fahndungscomputer.

Abschnitt 1 – Leben und körperliche Unversehrtheit

§ Tatbestand Haft Geld Fahndung
10 Mord – Tötung eines Menschen aus niedrigen Beweggründen, zur Ermöglichung/Verdeckung einer anderen Straftat, heimtückisch oder gegen Auftrag/Bezahlung 30 – 240 15.000 – 75.000 Mord
11 Totschlag – vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmal (Affekt, Streit) 20 – 30 5.000 – 25.000 Totschlag
12 Körperverletzung – Verletzung oder Bewusstlosmachen eines Menschen 20 500 – 3.000 Körperverletzung
13 Gefährliche Körperverletzung – mit Schusswaffe, Messer oder Fahrzeug, gemeinschaftlich oder mit Waffe gegen Wehrlose 20 – 30 2.000 – 10.000 Körperverletzung
14 Unterlassene Hilfeleistung – wer bei einem Notfall offenkundig nicht hilft und sich nicht in Gefahr bringen würde 20 500 – 1.500 Sonstiges

Anmerkungen:

Abschnitt 2 – Freiheit

§ Tatbestand Haft Geld Fahndung
15 Entführung / Freiheitsberaubung – jemanden gegen seinen Willen festhalten oder verschleppen 20 – 30 5.000 – 20.000 Entführung
16 Nötigung – jemanden mit Gewalt oder Drohung zu Handlung/Duldung zwingen 20 1.000 – 5.000 Sonstiges

Anmerkungen:

Abschnitt 3 – Eigentum und Vermögen

§ Tatbestand Haft Geld Fahndung
20 Raub – Wegnahme unter Gewalt oder Drohung, auch der „höfliche Überfall" (Bargeld übergeben lassen, während der Bewaffnete ihn bedroht) 20 – 30 3.000 – 15.000 Raubüberfall
21 Schwerer Raub – mit Schusswaffe, gemeinschaftlich oder an Wehrlosen 30 – 240 10.000 – 40.000 Raubüberfall
22 Diebstahl – Wegnahme fremder Sachen in Zueignungsabsicht (Ladendiebstahl, Lagerbox, Wohnungseinbruch) 20 500 – 5.000 Diebstahl
23 Diebstahl von Bewusstlosen/Leichen – Ausrauben eines Wehrlosen 20 1.000 – 5.000 Diebstahl
24 Fahrzeugaufbruch und Kurzschließen – Öffnen fremder Fahrzeuge oder Starten ohne Schlüssel 20 800 – 5.000 Diebstahl
25 Einbruch in Gebäude oder Lagerbox – Knacken fremder Türen/Boxen (auch Versuch) 20 1.000 – 6.000 Diebstahl
26 Sachbeschädigung – Zerstören fremder Sachen oder Fahrzeuge 20 300 – 3.000 Sonstiges
27 Hehlerei – Ankauf, Absatz oder Umschreiben gestohlener Fahrzeuge/Waren 20 1.500 – 8.000 Diebstahl
28 Diebstahl von Dienstausrüstung – Wegnahme von Dienstwaffen, Dienstfahrzeugen, Funk oder sonstiger Ausrüstung von Polizei und Rettungsdienst, auch von deren Fahrzeugen oder vom Beamten selbst 20 – 60 5.000 – 15.000 Diebstahl

Anmerkungen:

Abschnitt 4 – Waffen und Drogen

§ Tatbestand Haft Geld Fahndung
30 Illegaler Waffenbesitz – Besitz oder Führen von Schwarzmarktwaffen, Schalldämpfern o. ä. ohne Erlaubnis 20 2.000 – 8.000 Sonstiges
31 Illegaler Waffenhandel – Handel oder Weitergabe von Waffen ohne Erlaubnis 20 – 30 5.000 – 25.000 Waffenhandel
32 Drogenbesitz – Besitz nicht geringer Mengen an Betäubungsmitteln 20 1.000 – 4.000 Sonstiges
33 Besitz von Einbruchswerkzeug – unübliche Menge an Dietrichen (10+) 20 – 30 5.000 – 25.000 Sonstiges
34 Bewaffnetes Auftreten in der Öffentlichkeit – offenes Zeigen oder Schwenken von Waffen ohne Anlass, gefährdet Dritte 20 500 – 2.500 Sonstiges

Anmerkungen:

Abschnitt 5 – Straftaten gegen den Staat und die Ordnung

§ Tatbestand Haft Geld Fahndung
40 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Widerstand, Flucht vor Festnahme oder tätlicher Angriff auf Beamte 20 1.500 – 5.000 Widerstand
41 Beamtenbeleidigung / Behinderung – Behinderung von Polizei oder Rettungsdienst im Einsatz, Verweigern des Ausweises trotz berechtigter Aufforderung nach PDV § 7a (Tatverdacht, Gefahrenlage, Einsatzbezug, Verkehrskontrolle); bei unberechtigter Aufforderung straflos 20 500 – 2.500 Sonstiges
42 Amtsanmaßung – Auftreten als Staatsbediensteter ohne Dienst, unbefugtes Tragen von Abzeichen 20 2.000 – 6.000 Sonstiges
43 Gefangenenbefreiung – Befreien oder Beihilfe zur Flucht von Häftlingen 20 3.000 – 10.000 Widerstand
44 Sabotage kritischer Infrastruktur – Zerstören oder Manipulieren von Funkrelais, Absperrungen der Polizei 20 3.000 – 10.000 Sonstiges
45 Verkehrsstraftat: Unfallflucht – Entfernen vom Unfallort ohne Feststellung – 1.200 – (Strafzettel)
46 Terrorismus – Bilden oder Unterstützen einer Gruppe, die Anschläge auf Menschen oder Staat plant oder ausführt 30 – 240 20.000 – 75.000 Terrorismus
47 Falsche Verdächtigung / Falschmeldung – wissentlich falscher Notruf oder Anzeige 20 500 – 2.500 Sonstiges
48 Vermummungsverbot – Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Maske, Sturmhaube, Tuch oder Helm mit Visier, sodass das Gesicht verdeckt und der Träger nicht zu erkennen ist – 500 – 2.500 – (Strafzettel)

Anmerkungen:

Abschnitt 6 – Straßenverkehr

Verkehrsverstöße sind Ordnungswidrigkeiten: sie werden nur mit Strafzettel geahndet (Haft ausgeschlossen), sofern nicht Gefährdung oder Unfallflucht mit Verletzten vorliegt. Der Katalog steht im Anhang A. Dazu:

§ Tatbestand Haft Geld Fahndung
50 Gefährliche Fahrweise – Rennen, grob rücksichtsloses Fahren, Gefährdung Dritter 20 1.000 – 5.000 Sonstiges
51 Trunkenheit/Fahrunfähigkeit – Fahren unter erheblicher Beeinträchtigung 20 800 – 3.000 Sonstiges
52 Fahrerflucht mit Verletzten – Unfallflucht nach Personenschaden 20 2.000 – 6.000 Körperverletzung
53 Illegales Fahrzeugtuning – Betrieb eines Fahrzeugs im Straßenverkehr mit verbotenem Zubehör: Scheinwerfer (außer Serie, weiß, Xenon), Unterboden-Beleuchtung, farbiges Dachlicht (nicht Serie) oder Panzerung (Werkstatt). Erlaubt ist alles im Stand mit abgeschaltetem Motor und abseits der Straße (z. B. Tuning-Treffen) – 500 – 5.000 (Strafzettel) – (Strafzettel)

Anhang A: Bußgeldkatalog (Strafzettel)

Der Beamte wählt im Radialmenü Strafzettel und tippt Betrag und Grund frei ein (vorbelegt sind 250 $, Höchstbetrag für die Polizei 10.000 $; höhere Geldstrafen verhängt nur ein Richter, § 9a). Die Tabelle nennt Richtwerte je Verstoß – das Spiel kennt keine festen Verstoß-Arten mehr. Der Betroffene hat 60 Sekunden zum Zahlen oder Ablehnen. Zahlt er, geht das Geld in die Staatskasse, der Beamte erhält 100 $ Prämie.

Verstoß Richtwert Empfohlener Rahmen Anmerkung
Falschparken 150 $ 100 – 300 $ Im Halteverbot, auf Gehwegen, vor Einfahrten; Wiederholung zählt doppelt
Geschwindigkeit 300 $ 150 – 1.500 $ Gestaffelt: bis +20 km/h 150 $, +21–40 km/h 300 $, +41–60 km/h 700 $, darüber 1.500 $. Messung: Radarpistole
Rotlicht / Vorfahrt misachten 400 $ 300 – 800 $ Bei Gefährdung Dritter § 50
Unfallflucht 1.200 $ 1.200 – 3.000 $ Personenschaden: § 52
Vermummung 500 $ 500 – 2.500 $ § 48 – nur im öffentlichen Raum, nach vorheriger Aufforderung zum Abnehmen
Fahren ohne Zulassung 800 $ 500 – 1.500 $ Kein Kennzeichen, keine Zulassung, gefälschte Papiere
Illegales Tuning 500 $ 500 – 5.000 $ § 53 – Scheinwerfer 500 $, Unterboden 1.000 $, beides 2.000 $, Panzerung 5.000 $
Illegaler Waffenbesitz 2.000 $ 2.000 – 8.000 $ § 30 – Straftat: nur der Geldanteil, dazu Haft (§ 9b)
Widerstand 1.500 $ 1.500 – 5.000 $ § 40 – Straftat: nur der Geldanteil, dazu Haft (§ 9b)
Sonstiges 250 $ 100 – 10.000 $ Nur mit Kommentar – Rechtsgrundlage nennen (z. B. § 41)

Strafzettel allein gibt es nur für Ordnungswidrigkeiten. Für Straftaten ist der Zettel nur der Geldanteil der Strafe (§ 9b).

Regel für alle Strafzettel: Der Kommentar ist Pflicht und nennt den Paragraphen und den Sachverhalt in einem Satz („§ 41 – hat Streifenwagen mit Fahrzeug blockiert"). Der Server rechnet Tempo nach; wer wider die Messung stellt, riskiert einen Fehlbescheid.

Anhang B: Übersicht Strafrahmen

Schwere Bereich Haft Geldstrafe
Bagatelle (Ordnungswidrigkeit) Verkehr, Parken, Ruhestörung 0 100 – 1.500
Vergehen leicht einfache Körperverletzung, Diebstahl, Aufbruch, Besitz 20 500 – 5.000
Vergehen mittel Nötigung, Einbruch, Hehlerei, Widerstand 20 1.500 – 10.000
Verbrechen Totschlag, Entführung, Raub, Handel 20 – 30 5.000 – 40.000
Verbrechen schwer Mord, schwerer Raub, Terrorismus 30 – 240 15.000 – 75.000

Mindesthaft 20 Minuten. Höchste Einzelhaft für die Polizei: 30 Minuten (im Radialmenü), höchste Geldstrafe 10.000 $. Darüber verhängt nur ein Richter (Haft 60 / 120 / 240 Minuten, § 9a). Bei Ruf unter −90 verdoppelt sich die Dauer automatisch (Obergrenze 240 Minuten).

Die Rahmen oberhalb der Polizeigrenzen (z. B. Mord: 15.000 – 75.000 $; § 28: bis 60 Minuten und 15.000 $) sind Richterrahmen: Die Polizei bleibt darunter, der Richter kann den vollen Rahmen ausschöpfen.

Bei den schweren Verbrechen (Mord § 10, schwerer Raub § 21, Terrorismus § 46) reicht die Haft von 30 bis zu 240 Minuten. Alles über 30 Minuten verhängt nur ein Richter per Richterbeschluss (Stufen 60 / 120 / 240, § 9a). Bei Mord (ab 15.000 $) und Terrorismus (ab 20.000 $) liegt auch die Geldstrafe über der Polizeigrenze von 10.000 $; sie sind deshalb immer ein Fall für den Richter.

Anhang C: Zuordnung Tatbestand → Spielsystem

Tatbestand System
Mord, Totschlag Ruf −12, Leichenbefund/Fingerabdruck
Raub, Ausrauben Ruf −8, Fingerabdruck am Opfer bis 3 m
Diebstahl, Aufbruch Werkzeug- und Zündungsspuren, Fingerabdruck; Dietrich
Fahrzeugdiebstahl Diebstahlmeldung am Kennzeichen, Halterabfrage
Waffen/Drogen Schwarzmarkt, Strafzettel „Illegaler Waffenbesitz"
Widerstand Strafzettel „Widerstand", Fahndung „Widerstand"
Verkehr Strafzettel, Radarpistole
Haft Radialmenü Gefängnis (20/30 Min), Richter 60/120/240 Min, Respawn-Sperre, Ruf +12 bei Absitzen