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Die Rettungsdienstvorschrift ist die Verfahrensanweisung für Sanitäter und Notärzte auf Everon. Sie sagt, wie im Dienst vorzugehen ist – die Spielmechanik (Bewusstlosigkeit, Gebühren, Leichensack) steht auf den verlinkten Seiten.

Status: Live und aktiv. Von der Rettungsdienstleitung und dem Adminteam freigegeben und gültig. Was technisch vorgegeben ist und was reine Dienstanweisung, steht jeweils dabei. Verstöße gegen den Serverkodex ahndet das Adminteam (GM-Hilfe und Adminteam).

Geltung: alle Mitglieder des Rettungsdienstes im Dienst, vom Rettungshelfer (RH) bis zum Leitenden Rettungsdienstinspektor (LRDI).

§ 1 Grundsätze

  1. Hilfe vor Recht. Der Rettungsdienst hilft jedem Patienten – Zivilist, Beamter, Straftäter, Gesuchter. Er urteilt nicht und ermittelt nicht.
  2. Eigenschutz vor Fremdschutz. Am Einsatzort zuerst die eigene Sicherheit: Lage einschätzen, bei laufender Schießerei nicht vorstürmen, Polizei nachfordern und warten, bis der Ort gesichert ist.
  3. Neutralität. Sanitäter geben keine medizinischen Informationen an Dritte und keine Auskünfte über Patienten an die Polizei, außer bei Verdacht auf schwerwiegender Gefährdung. Ein Patient wird nie „verkauft" oder gemeldet.
  4. Schweigepflicht. Namen und Zustand bleiben im Dienst. Kein OOC-Wissen einsetzen.
  5. Rolle halten. Behandlung im Rollenspiel: ansprechen, beruhigen, erklären, was getan wird.
  6. Keine Selbstbereicherung. Behandlungsgebühr und Lohn sind ein Ergebnis von Hilfe, kein Ziel. Wer Patienten bewusst herbeiführt oder ausbeutet, begeht ein Dienstvergehen (§ 12).

§ 2 Dienstantritt und Dienstende

Technisch: Dienst an der Rettungsstation antreten und beenden. Das Grundgehalt läuft alle 5 Minuten im Dienst.

Dienstanweisung:

  1. Ausrüstung prüfen.

  2. Fahrzeug prüfen (Sprit, Beladung); nur berechtigte Fahrzeuge nutzen (§ 3).

  3. Erreichbar sein: Funkgerät an, Dispatch-Liste im Blick. Wer im Dienst ist, aber nicht reagiert, blockiert die 30-Minuten-Sperrfrist der Patienten (§ 4) – im Zweifel abmelden.

  4. Zum Dienstende offene Einsätze übergeben oder abstempeln, Fahrzeuge in die Garage.

§ 3 Dienstgrade und Befugnisse

Der Rettungsdienst hat 16 Dienstgrade als eine Leiter, spiegelbildlich zur Polizei: RH · RS · ORS · NFS · PA · ONFS · LNFS · NA · ONA · LNA · ELRD · OELRD · LELRD · RDI · ORDI · LRDI. Der Dienstgrad wird als Abzeichen am Nametag gezeigt. Er ist keine echte Laufbahn (Notarzt steht hier „über" dem Leitenden Notfallsanitäter).

Dienstanweisung (Empfehlung, technisch nicht erzwungen):

Ebene Dienstgrade Aufgaben
Rettungshelfer RH – ORS Transport, Sicherung, Erstversorgung. RH arbeiten nicht allein am Notfallort. Ausnahme: Es ist kein anderer aktiv im Rettungsdienst, in diesem Fall darf ein Fahrzeug auch alleine besetzt werden.
Notfallsanitäter NFS – LNFS Volle Versorgung, Infusionen, Medikamente, Leichenbergung.
Ärzte NA – LNA Schwerverletzte, medizinische Leitung am Einsatzort.
Führung ELRD – LRDI Einsatzleitung, Massenanfall, Dienstplan, Dienstaufsicht, Beförderungen.

Für die oben genannten Punkte gilt, dass diese jeweils nur Anwendung finden, wenn die Bedingung auch zutreffen kann. Für den Fall, dass bspw. kein Arzt im Dienst ist darf auch ein RH volle medizinische Versorgung leisten.

Fahrzeug- und Fertigkeitsfreischaltung: UAZ452 Krankenwagen (Stufe 5), M997 Ambulance (10), UAZ452 Krankenwagen VAI (15), Rettungshubschrauber (25). Der Dienstgrad deckelt die Fertigkeitsstufe (RS = niedrig, LRDI = Stufe 80).

Anweisungen des Vorgesetzten sind zu befolgen, wenn sie medizinisch und rechtlich vertretbar sind. Wer medizinisch verantwortet, was er tut, darf sich weigern, eine gefährliche Anweisung auszuführen.

§ 4 Einsätze und Funk

Technisch:

Ablauf:

  1. Einsatz lesen (Art, Ort, Alter).

  2. Zuweisen, per Funk „Anfahrt" melden.

  3. Lage erkunden vor Ort (§ 5).

  4. Patient versorgen (§ 6).

  5. Erledigt stempeln, wenn der Patient stabil, transportiert oder verstorben ist.

Funk: Kurz, klar; Medizinische Details nur so weit nötig.

§ 5 Einsatzstelle: Sicherheit und Lage

  1. Prüfen, ob die Lage sicher ist: Schüsse? Täter im Umfeld? Fahrzeuge in Gefahr? Sofern möglich schon während der Anfahrt die Polizei mitalarmieren.
  2. Polizei anfordern bei Schussverletzungen, Überfällen und Bedrohungen; nicht in den Feuerbereich laufen.
  3. Ausschleusen: Erst wenn der Ort gesichert ist, Patienten bergen. Kann der Patient nicht sofort erreicht werden, aus Deckung Sichtkontakt halten und Lage funken.
  4. Sichtung (Triage) bei Massenanfall: rot (lebensbedrohlich) → gelb (schwer) → grün (leicht). Versorgt wird nach Dringlichkeit, nicht nach Nähe oder Sympathie.

§ 6 Versorgung von Patienten

Technisch: Die Versorgung läuft über ACE Medical; eine Belohnung gibt es nicht für Klicks, sondern für das Aufwachen des Patienten. Beim Aufwachen zahlt der Patient 250 $ Behandlungsgebühr an den nächsten Sanitäter; jeder Sanitäter im Umkreis von 50 m erhält 5 $ Lohn aus der Staatskasse. Wer aufgibt und respawnt, löst keinen Lohn aus.

Dienstanweisung – Reihenfolge (angelehnt an das ABCDE-Schema):

  1. Blutung stoppen: Tourniquet (Extremität), Druckverband, Bandage. Lebensrettend vor allem anderen.

  2. Atemwege: Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage; ggf. Chest Seal / Nadelset (NCD-Kit) bei Brustschuss.

  3. Kreislauf: Blutvolumen ersetzen (Kochsalz, Infusion), Puls kontrollieren.

  4. Medikamente: Epinephrin nur bei Herzstillstand/Schock; Naloxon bei Überdosierung; Metoprolol (Puls zu hoch); Phenylephrin (Blutdruck zu niedrig, aber vorhanden); Schmerzmittel nach Bedarf, aber i.d.R. erst nach erlangen des Bewusstseins.

  5. Wiederbeleben und abwarten: Der Patient braucht Zeit. Nicht schneller stapeln, als er es verträgt.

  6. Reevaluation: Nach jedem Schritt Zustand kontrollieren.

Grundregeln:

§ 7 Transport und Krankenhaus

  1. Transportfähigkeit prüfen: nur transportieren, wenn Blutung und Atmung stabil sind. Sonst vor Ort versorgen.
  2. Patienten im Krankenwagen verladen (nicht auf dem Boden schleifen), Fahrt ohne Blaulicht-Spiele; Straßenverkehrsregeln gelten weiter, Sonderrechte nur bei Notfall (Blaulicht/Martinshorn).
  3. Krankenhaus: Ist ein Sanitäter im Dienst, schickt der Krankenhaus-NPC Patienten weg – Patienten gehören dann zum Rettungsdienst. Ohne Sanitäter im Dienst kann sich der Patient am NPC behandeln lassen.
  4. Wird ein Patient transportiert und dabei vom Ruhepunkt wegbewegt, gilt das als Rettung, wenn ein Sanitäter in der Nähe (40 m) ist – der Patient behält den vollen Respawn-Nachteil. Ohne Sanitäter wäre er kostenlos.
  5. Übergabe: Am Krankenhaus dem Personal mündlich Lage, Maßnahmen, Besonderheiten mitteilen.

§ 8 Leichen und Bestattung

Technisch: Nur der Rettungsdienst darf Leichen einsacken, verladen und entladen. Belohnung: 250 $ je abgelieferter Leiche am Friedhof.

Dienstanweisung:

  1. Tatort-Rücksicht: Bei Tötungsverdacht Polizei verständigen und die Leiche nicht anfassen, bevor Spuren gesichert sind. Ausnahme: Gefahr im Verzug (Brand, Explosionsgefahr).

  2. Rücksprache mit der Polizei: Die Leiche trägt Fingerabdruck des Täters und Leichenbefund (Spurensicherung). Die Polizei sichert, dann bergen.

  3. Keine Ausbeutung: Beute gehört nicht dem Sanitäter. Die Leiche wird nicht durchsucht; Taschen und Papiere bleiben, die Polizei regeln das.

  4. Würde: Kein Spott, kein Zerstückeln, kein Missbrauch von Leichen als Spielzeug.

  5. Belohnung nur bei echter Bergung: Wer Leichen künstlich herbeiführt (Mord auf Bestellung, Selbstmord-Farming), begeht ein Dienstvergehen und einen Verstoß gegen den Serverkodex.

§ 9 Zusammenarbeit mit der Polizei

  1. Gleichrangig, nicht unterstellt. Sanitäter folgen der Polizeiführung nicht bei medizinischen Entscheidungen, aber halten Absperrungen und Anweisungen ein, soweit sie die eigene Sicherheit betreffen.
  2. Polizei ruft Sanitäter: Bei jedem Schusswechsel mit Verletzten. Sanitäter rufen Polizei: bei Bedrohung, Überfall und Tötungsverdacht.
  3. Bei Einsatzstichwort Schussverletzung sowie dem Verdacht auf Gewaltverbrechen wird schon während der Anfahrt die Polizei mitalarmiert.
  4. Kein Ermittlungsdienst: Sanitäter beantworten keine Fragen nach Täterbeschreibung oder Motiv, es sei denn, der Patient will aussagen (dann als Zeuge).
  5. Häftlinge und Verdächtige: werden versorgt wie jeder andere. Fesseln lösen die Beamten, nicht der Sanitäter.
  6. Rückmeldung an die Einsatzleitung, wenn ein Patient nicht transportfähig ist oder ein Beamter die Behandlung behindert.
  7. Das Medizinische Personal unterliegt der medizinischen Schweigepflicht. Nur die Informationen zum Einsatzort sowie spätere Information zu Transportdaten (bspw. welchen Krankenhaus) werden in Form der Amtshilfe an die Polizei weitergegeben.

§ 10 Dokumentation und Zahlung

§ 11 Besondere Lagen

Lage Vorgehen
Massenanfall (mehr als 3 Patienten) Einsatzleiter bestimmen (ranghöchster anwesender), Triage, Verstärkung anfordern, Transportplan
Schusswechsel Warten bis Polizei sichert; nur retten, wenn der Feuerbereich verlassen ist
Verkehrsunfall Unfallstelle absichern (Warnlicht/Fahrzeug), ggf. Polizei nachalarmieren.
Überdosis (Drogen) Naloxon (ACE), Atemwege sichern, Polizei nachfordern, wenn Handel im Umfeld
Bewusstlose Beamte Behandlung wie jeder Patient; Polizei sichert den Ort; Meldung an die Polizei
Kein Sanitäter online Zivilisten müssen sich 20 Minuten gedulden oder ins Krankenhaus – Sanitäter im Dienst stoppen diese Uhr. Wer nicht einsatzbereit ist, beendet den Dienst
Geiseln Nicht eingreifen; Polizei arbeitet, Sanitäter halten Bereitschaft in sicherer Entfernung, ggf. angeordnete Stille durch Einsatzleitenden der Polizei

§ 12 Dienstvergehen

Vergehen Folge
Behandlung verweigern oder verzögern aus Sympathie/Antipathie Verwarnung, bei Wiederholung Rückstufung
Patienten oder Leichen ausbeuten (Durchsuchen, Beute nehmen) Rückstufung, Meldung an Adminteam
Weitergabe von Patientendaten an Dritte Verwarnung, Rangverlust
Eingreifen in laufende Polizeimaßnahmen ohne Anlass Verwarnung
Einsätze gezielt herbeiführen (Patienten selbst verletzen) Entlassung, Meldung an Adminteam
Im Dienst sein, ohne erreichbar zu sein (blockiert Patienten-Timer) Verwarnung, Dienstabmeldung
Bewusstlose Patienten wegschaffen und behalten (Entführung) Entlassung, § 15 des Gesetzbuchs

Verfahren: Die Rettungsdienstleitung prüft, hört den Betroffenen an und entscheidet. Sanktionen: Verwarnung → Rückstufung um eine Sprosse → Suspendierung → Entlassung (Entzug der Freischaltung durch das Adminteam).

§ 13 Checklisten

Einsatz: lesen · Zuweisen · ggf. Polizei anfordern · Anfahrt melden · Lage/Eigenschutz · Polizei nachfordern (bei Gefahr) · Blutung · Atemwege · Kreislauf · Reevaluation · Transport oder Abschluss · Erledigt stempeln.

Leiche: Polizei verständigen · Tatort sichern lassen · Einsacken · Verladen · Friedhof-Abgabezone · Entladen.